Mittwoch, 19. Oktober 2016

Vor- und Nachteile eines elektronischen Patientendossiers



Am 19. Juni 2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. Dieses Gesetz verpflichtet Spitäler, Rehakliniken und Pflegeheime in den nächsten Jahren ein elektronisches Patientendossier einzuführen. Für Ärzte, Apotheken oder die Spitex bleibt es freiwillig. 
 
Doch was ist der Sinn hinter diesem Gesetz? Bis jetzt erstellten Ärzte für ihre Patienten ein Patientendossier. Bei einem Übertritt des Patienten ins Spital oder in eine andere Organisation, mussten die notwendigen Informationen per Fax, Brief oder Telefon mühsam übermittelt werden. Doch das soll sich ändern indem gewisse Informationen in einer zentralen Datenbank abgespeichert werden. Somit können alle Zugriffsberechtigten auf die Informationen zugreifen. Dadurch können Zeit und Kosten gespart werden, was im Notfall auch wieder dem Patienten zugutekommt. 

Doch was sind die Knackpunkte eines solchen Systems? Im Gesundheitswesen spielt die Datensicherheit eine zentrale Rolle und die Patienten reagieren sehr sensibel. So wurde im Wallis bereits nach wenigen Tagen der Zugang zum elektronische Patientendossier wieder sistiert wegen vermuteter Sicherheitslücken. Um das Vertrauen der Patienten zu gewinnen bleibt es jedem Patienten selbst überlassen, ob er ein elektronisches Patientendossier eröffnen will. Der Patient kann auch entscheiden, welche Daten er in diesem Dossier wem zugänglich machen will. 

Unserer Meinung nach stellt der sachgerechte Umgang mit den Daten die grösste Hürde für ein elektronisches Patientendossier dar. Ansonsten sind wir überzeugt, dass ein zentrales Patientendossier langfristig viele Vorteile für Patienten und die Gesundheitsbranche mit sich bringt.

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