Am
19. Juni 2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über das elektronische
Patientendossier. Dieses Gesetz verpflichtet Spitäler, Rehakliniken und
Pflegeheime in den nächsten Jahren ein elektronisches Patientendossier einzuführen.
Für Ärzte, Apotheken oder die Spitex bleibt es freiwillig.
Doch
was ist der Sinn hinter diesem Gesetz? Bis jetzt erstellten Ärzte für ihre
Patienten ein Patientendossier. Bei einem Übertritt des Patienten ins Spital
oder in eine andere Organisation, mussten die notwendigen Informationen per
Fax, Brief oder Telefon mühsam übermittelt werden. Doch das soll sich ändern
indem gewisse Informationen in einer zentralen Datenbank abgespeichert werden. Somit
können alle Zugriffsberechtigten auf die Informationen zugreifen. Dadurch können
Zeit und Kosten gespart werden, was im Notfall auch wieder dem Patienten zugutekommt.
Doch
was sind die Knackpunkte eines solchen Systems? Im Gesundheitswesen spielt die
Datensicherheit eine zentrale Rolle und die Patienten reagieren sehr sensibel.
So wurde im Wallis bereits nach wenigen Tagen der Zugang zum elektronische
Patientendossier wieder sistiert wegen vermuteter Sicherheitslücken. Um das
Vertrauen der Patienten zu gewinnen bleibt es jedem Patienten selbst überlassen,
ob er ein elektronisches Patientendossier eröffnen will. Der Patient kann auch
entscheiden, welche Daten er in diesem Dossier wem zugänglich machen will.
Unserer
Meinung nach stellt der sachgerechte Umgang mit den Daten die grösste Hürde für
ein elektronisches Patientendossier dar. Ansonsten sind wir überzeugt, dass ein
zentrales Patientendossier langfristig viele Vorteile für Patienten und die
Gesundheitsbranche mit sich bringt.

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